Kindersprechstunde

Schlechtes Sehen tut nicht weh. Deshalb ist es so schwierig, bei Kindern Sehmängel zu erkennen. Vorsorge steht an erster Stelle, damit die Kinder richtig Sehen lernen und sich allseitig gut entwickeln können.

Wir möchten dieses Anliegen mit Ihnen gemeinsam umsetzen.

Darüber hinaus empfiehlt der Berufsverband deutscher Augenärzte (BVA) regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Augenarzt auch für unverdächtige Kinder spätestens zwischen 30. bis 42. Lebensmonat, um beispielsweise ein kleinwinkliges Schielen oder eine einseitige Sehschwäche frühzeitig entdecken und behandeln zu können. Zudem sind augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen auch nach dem 6. Lebensjahr sinnvoll, da sich eine sogenannte Schulkurzsichtigkeit entwickeln kann.

Diese sogenannten augenärztlich-orthoptischen Vorsorgeuntersuchungen bei unverdächtigen Kindern sind vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben und somit keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Wir empfehlen sie trotzdem, müssen aber diese Leistung als IGeL, wie vom Berufsverband der Augenärzte vorgeschlagen, mit 50 € berechnen. Fragen Sie aber dennoch bei Ihrer Krankenkassen nach, ob Sie diese Leistung erstattet bekommen.